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Anträge der Fraktion in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
im Jahr 2011

Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2011

Förderung und Bildung für alle von Anfang an

Ab dem Jahr 2013 haben auch Kinder zwischen einem bis unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege. Dasselbe gilt für Kinder unter einem Jahr, deren Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind, sowie Kinder, die eine Tagesbetreuung für ihre persönliche Entwicklung brauchen. Mit dieser Vorgabe hat der Gesetzgeber auf die wissenschaftlich unumstrittene Erkenntnis reagiert, dass eine nachhaltige, allseitige Förderung, insbesondere auch sozial benachteiligter und/oder armer Kinder sowie von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf eine ausreichende und qualifizierte Betreuung für alle Altersstufen erfordert. Frühkindliche Förderung, Bildung und Betreuung sind nicht nur eine Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, sondern sie dienen der optimalen und umfassenden Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit ebenso wie dem Ausgleich sozialer Benachteiligung.

Laut StVV-Beschluss Nr. 0307 vom 2. Juli 2009 soll dieser gesetzliche Anspruch durch folgende Zielgrößen für den Bedarf an Betreuungsplätzen in Wiesbaden umgesetzt werden:

· 10% der unter 1-Jährigen
· 35% der 1- bis unter 2-Jährigen
· 40% der 2- bis unter 3-Jährigen

Da nach allen bekannten Prognosen mehr als die angeführten Anteile aller Eltern ein solches Betreuungsangebot nutzen wollen, ist jetzt schon absehbar, dass dem gesetzlichen Anspruch der Wiesbadener Kinder nicht entsprochen werden kann.

Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen:

1. Die Quoten in der Kindertagesbetreuung sind in allen Altersstufen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
2. Um den tatsächlichen Bedarf festzustellen, werden regelmäßig Erhebungen unter den Wiesbadener Eltern durchgeführt.
3. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge an und stellt deshalb eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen in städtischen Kitas zur Verfügung.
4. Um dem zukünftig steigenden Bedarf von Erzieherinnen und Erziehern gerecht werden zu können, sind angemessene Mittel in den Haushalt einzustellen.
5. Eine ausreichende Zahl von Erzieherinnen und Erziehern entsprechend der Leitlinien für eine gute Kindertagesbetreuung in Wiesbaden ist durch eine angemessene Bezahlung sicher zu stellen.
6. Eine kontinuierliche Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher insbesondere auch zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist zu gewährleisten.
7. Die LH Wiesbaden achtet auf die Einhaltung von Qualitätsstandards auch bei den freien Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen.
8. Die Betreuung in Tagespflege kann mittel- und langfristig nur eine Ergänzung sein.
9. Die Kinderbetreuung muss perspektivisch kostenfrei sein. Hierfür sind konkrete Schritte vorzuschlagen.

Der Stadtverordnete Gerich (SPD) beantragt, den Antrag als durch Aussprache für erledigt zu erklären. Dieser Antrag zur Geschäftsordnung wird wie folgt abgestimmt: Gegen Linke Liste angenommen durch die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerliste, CDU, FDP, REP und SPD abgelehnt.

Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2011

Projekt "Platz der deutschen Einheit" und Standortfrage Stadtbibliothek - siehe auch Antrag der Stadtverordnetenfraktion Linke Liste vom 11.11.2010
                                                                                                                                                    
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das geplante PPP-Projekt "Bauen lassen/Kaufen/Generalvermieten" am Platz der deutschen Einheit (SV 10-V-01-0017 Projekt "Platz der deutschen Einheit") wird abgelehnt und nicht weiter verfolgt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 9.9.2010 (Beschluss-Nr. 0453) und vom 11.11.2010 (Beschluss Nr. 0561) werden aufgehoben.
  2. Zur Neugestaltung des Platzes der deutschen Einheit werden seitens der LH Wiesbaden keine den Vergabebeschluss vom 11.11.2010 vollziehenden Verträge geschlossen und auch sonst keine vollziehenden Maßnahmen dem Investor gegenüber getroffen, solange gegen den Beschluss der Stadtverordneten­versammlung vom 9.9.2010 (Beschluss-Nr. 0453) bzw. den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 (Beschluss Nr. 0561) bei der Kommunalaufsicht (HMdIS) bzw. der EU-Kommission anhängige Beschwerden noch nicht entschieden sind.
  3. Für die Elly-Heuss-Schule wird am Platz der deutschen Einheit eine neue Schulsporthalle (Dreifeld-Sporthalle) errichtet.
  4. Eine weitere Sporthalle, die auch vom Volleyballclub Wiesbaden für Bundesligaspiele und Training genutzt werden kann, wird in "mobiler Bauart", kurzfristig (vergleichbar der Errichtung der "Brita-Arena") an einem geeigneten Standort errichtet. Insbesondere ein Standort im Bereich Mainzer Straße ist zu prüfen.
  5. Für den Platz der deutschen Einheit ist eine bürgernahe Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität zu planen. Dabei ist zu prüfen, ob eine maximal einstöckige Teilbebauung (z.B. für Stadtbibliothek, Gastronomie o.a.) städtebaulich und wirtschaftlich sinnvoll ist, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Verkehrs- und Lärmbelastung in diesem Bereich sowie des Baugrundes (Faulbrunnenbereich).

Stadtverordneter Enderes (REP) beantragt die getrennte Abstimmung:
   1 - 4: gegen Teile von Bündnis 90/Die Grünen, Linke Liste + REP
        5: gegen Linke Liste, bei Enthaltung Bürgerliste + Teilen von Bündnis 90/Die Grünen von den Fraktionen der CDU, FDP und SPD abgelehnt.

Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2011

Veröffentlichung der Anzahl der von § 53a Abs. 2 SGB II betroffenen Personen

Die so genannte „vorruhestandsähnliche Regelung“ sorgt dafür, dass Hartz-IV-Empfänger/innen über 58 Jahre, die ein Jahr lang kein sozialversicherungspflichtiges Stellenangebot vom Jobcenter bekommen haben, in der offiziellen Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt werden. Um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Wiesbaden die tatsächliche Leistungsfähigkeit der optierenden Kommune transparent zu machen ist es geboten, die Zahlen jährlich zu veröffentlichen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig jährlich die Anzahl der Personen gemäß § 53a Abs. 2 SGB II in Wiesbaden veröffentlicht werden.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Linken Liste bei Enthaltung von Bürgerliste und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen von den Fraktionen der CDU, FDP, REP und SPD abgelehnt.

Antrag der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.Februar 2011

Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt, bei der Einleitungsbehörde für förmliche Disziplinarverfahren gegenüber Beigeordneten (Stadträten), dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, wegen gröblicher Amtspflichtverletzung die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen Herrn Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös zu beantragen (§ 75 Abs. 1 HGO).

Begründung:

Wegen der von Beigeordneten (Stadträten) zu beachtenden Amtspflichten in ihrer Funktion als Dezernenten für bestimmte Bereiche und ihrer Verantwortung gegenüber dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung liegt eine "gröbliche Amtspflichtverletzung" vor, wenn grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt worden ist. Grobe Fahrlässigkeit liegt schon dann vor, wenn ein Mitglied des Gemeindevorstandes "einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt oder wenn es die nach Lage des Falles gebotene Sorgfalt im besonderen Maße außer Acht lässt".
In Bezug auf das Handeln von Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös als Dezernent benennen wir nachfolgend beispielhaft zahlreiche Sachverhalte, in denen wir eine gröbliche Amtspflichtverletzung bereits als hinreichend erwiesen ansehen oder aber zumindest einen hinreichenden Verdacht auf eine gröbliche Amtspflichtverletzung sehen.
Ein derartiges Fehlverhalten führt dazu, dass entweder wichtige Interessen der LH Wiesbaden missachtet werden oder unberücksichtigt bleiben. In einzelnen Fällen führt solches Fehlverhalten auch zu einer finanziellen Schädigung der LH Wiesbaden. Im Interesse der LH Wiesbaden und ihrer Einwohner/innen kann und darf ein solches Fehlverhalten nicht hingenommen werden.

Beigeordnete (Stadträte) müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für schadensverursachende Handlungen im Wege des Regresses zur Rechenschaft gezogen werden können. Derartiges zu prüfen und festzustellen ist Sache der Kommunalaufsichtsbehörde im Verfahren nach § 75 Abs. 1 HGO.
Ein förmliches Disziplinarverfahren wegen Amtspflichtverletzungen wird auch dann noch weitergeführt, wenn zu diesem Zeitpunkt der betreffende Stadtrat aus dem Amt ausgeschieden sein sollte.

Folgende Sachverhalte sind u. E. diesbezüglich zu untersuchen:

1. Bebauungsplan und Baugenehmigungen Künstlerviertel - Holzhandlung Blum
Als Verantwortlicher für die Sitzungsvorlage zum Bebauungsplan hat es Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös zu verantworten, dass die Holzhandlung Blum ohne jeglichen Bestandsschutz überplant worden ist als allgemeines Wohngebiet und dass Wohngebäude an die existierende Holzhandlung viel zu nah herangeplant worden sind. Aufgrund dieser gravierenden Rechtsfehler ist der Bebauungsplan durch den VGH Kassel für unwirksam erklärt worden. Die persönliche Verantwortlichkeit gilt es auch in Bezug auf einen hierzu erschienenen Leserbrief im förmlichen Disziplinarverfahren zu untersuchen. Es heißt dort auszugsweise: "Maßgebende fachliche Teile des Amtes hatten lange vor der Veröffentlichung des FNP Künstlerviertel hinsichtlich der drohenden Nachbarschafts-Problematik und deren juristischen Konsequenzen für die Landeshauptstadt gewarnt (siehe Aktenlage). Alle Bedenken wurden in der Prof. Pös eigenen Art weggebügelt und jede Diskussion barsch zurückgewiesen. "Es gibt für jede Lage eine Lösung", behauptet zynisch der Dezernent." (vgl. Leserbrief im WK vom 9.12.2009).
Auch die erteilten Baugenehmigungen für Reihenhäuser und Doppelhäuser, zu denen gerichtlich ein Baustopp verfügt worden ist, hat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös als verantwortlicher Dezernent zu vertreten. Hier war es offenkundig, dass unter Missachtung von Brandschutz und Lärmschutz die Wohngebäude in der Nähe zur Holzhandlung nicht hätten genehmigt werden dürfen.
Die finanziellen Folgen für die LH Wiesbaden sind eklatant gewesen. Neben Anwalts- und Prozesskosten liegen sie im Besonderen in der Entschädigung zugunsten der Käufer von Reihenhäusern und den Aufwendungen für den Rückerwerb der im Rohbau befindlichen Wohngebäude ("Bauruinen").

2. Auskunftspflichtverletzungen betreffend Denkmalschutz Dernsche Höfe
Hier hatte u.a. die Fraktion Bürgerliste Anfragen gestellt, die durch den Dezernenten entweder nicht, falsch oder unrichtig beantwortet worden sind. In zwei gerichtlichen Instanzen ist daher diese Verfahrensweise als offensichtlich rechtswidrig festgestellt worden. Die Gerichte haben festgestellt, dass zum einen in wichtigen Angelegenheiten der Kommune schon von Amts wegen regelmäßig der Magistrat und das Parlament zu informieren sind und dass darüber hinaus die Auskünfte mit erforderlichen Belegen zeitnah, vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen sind. Zitat: "Die Tenorierung "vollständig" war geboten, weil der Beklagte durch Prof. Dr. Pös die Klägerin mit letztlich nichts sagenden Informationen "abspeisen" wollte und deren Auskunftsbegehren zugleich damit "für erledigt" erklärt hatte. Die Aufnahme des Begriffs "wahrhaftig" in den Tenor war geboten, weil der Beklagte durch Prof. Dr. Pös wahrheitswidrig erklärt hatte, es hätte bisher nur Gespräche gegeben, obwohl bereits schriftliche Stellungnahmen vorlagen. Nach dem sich dies als unrichtig herausgestellt hat, hieß es, die schriftlichen Stellungnahmen seien nur "Entwürfe" gewesen. Das Gericht sieht auch insoweit eine Wiederholungsgefahr." (VG Wiesbaden, Urteil vom 26.06.2009, Az. 3 K 844/08.WI).
An anderer Stelle in der Entscheidung heißt es: "Deshalb wäre der Magistrat von Gesetzes wegen bereits von sich aus verpflichtet gewesen, die Gemeindevertretung laufend über dieses Projekt "Dernsche Höfe" zu unterrichten. Das folgt aus § 50 Abs. 3 HGO, wonach der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinde laufend zu unterrichten hat. Wenn aber schon eine laufende Unterrichtungspflicht des Magistrats gegenüber den Stadtverordneten besteht, so ist er um so mehr verpflichtet, auf entsprechende Anfragen von Stadtverordneten oder Fraktionen zu einem solchen Großbauvorhaben die begehrten Auskünfte zu erteilen." (vgl. a.a.O. S. 13).

3. Ausbau von Straßen (Kreisel Fichtestraße, Lahnstraße/Nassauer Straße)
Aus Fördermitteln des Konjunkturprogrammes sollten u.a. diese Straßenbauvorhaben durch das Tiefbauamt durchgeführt werden. In beiden Fällen stand eindeutig fest, dass nicht einfach gebaut werden könne, so dass zunächst ein Baurecht durch Planfeststellung oder Plangenehmigung hätte geschaffen werden müssen. Nachdem Anwohner der Lahnstraße/Nassauer Straße dies moniert und auf die Schaffung von Baurecht bestanden hatten, hat man auf die Schaffung dieses Baurechtes und damit den Ausbau verzichtet. Durch die Vorplanungen sind mithin unnötige Kosten entstanden. In Bezug auf den Kreisel Fichtestraße hat in einem gerichtlichen Verfahren der VGH Kassel eindeutig festgestellt, dass die in Angriff genommene Maßnahme mit all ihrem Planungsaufwand rechtswidrig war, weil (seinerzeit) ein Baurecht noch nicht vorgelegen hat. In einer Pressemitteilung des WK vom 20.03.2010 heißt es hierzu: "Im Urteil vom 12. März heißt es auf S. 3: Es ist somit festzustellen, dass die Annahme der Antragsgegnerin, wonach die genannten Bebauungspläne einen eigentlich erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ersetzen könnten, unzutreffend ist, für das Vorhaben fehlt es daher gegenwärtig an einer erforderlichen Rechtsgrundlage."

4. Beteiligungsverfahren LH Wiesbaden an Landschaftsschutzgebietsverordnung
Hier hat Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös als verantwortlicher Dezernent nicht dafür gesorgt, dass eine für die LH Wiesbaden geltende Anhörungsfrist im Zeitraum 9.03. bis 15.05.2009 durch Abgabe einer Stellungnahme beachtet wurde. Erst Ende Juni 2010 soll der RP Darmstadt darüber informiert worden sein, dass die LH Wiesbaden im März 2010 eine verspätete Stellungnahme beschlossen habe. Im Ergebnis hat dies dann dazu geführt, dass in wesentlichen Punkten die Stellungnahme der LH Wiesbaden in die Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht Eingang gefunden hat.

5. Regionalplan Südhessen
Hier ergibt sich, dass Rechte des Parlaments und insbesondere der hierin vertretenen Abgeordneten und Fraktionen gröblichst dadurch missachtet worden sind, dass eine Information über das Aufstellungsverfahren und für die LH Wiesbaden wichtige Äußerungsfristen nicht gegeben wurde und eine von Ämtern ausgearbeitete Stellungnahme noch nicht einmal in den Magistrat eingebracht worden ist. Auch hierin liegt wieder ein Verstoß gegen die Informationspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung in wichtigen Angelegenheiten. Da Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös auch das Gemeinwohl der Stadt Wiesbaden im Auge haben muss, kann nicht er im Zusammenwirken mit anderen "Koalitionären" darüber befinden, das Thema "Regionalplan Südhessen" schlicht und ergreifend "in der Schublade zu lassen". (siehe Artikel in der FAZ vom 13.04.2010. Es heißt hier auszugsweise: "Es war auch in diesem Fall Pös, der die Frist hatte verstreichen lassen.")

6. Planfeststellungsverfahren (Anhörung zum Autobahnausbau A 643 im Bereich Schiersteiner Brücke
Unabhängig vom strittigen Gesichtspunkt, ob Stellungnahmen einzelner Ämter eine gültige Einwendung der LH Wiesbaden, abgegeben beim RP Darmstadt, darstellen und unabhängig davon, dass Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös zunächst spontan eingeräumt hat, die Einwendungsfrist versäumt zu haben, steht unstrittig fest, dass es der Stadtrat versäumt hat, Magistrat und Parlament rechtzeitig über die Anhörungs- und Einwendungsfrist zu dem Planfeststellungsvorhaben zu informieren und dass der Entwurf solcher Einwendungen, erstellt von städtischen Ämtern, nicht rechtzeitig innerhalb der Frist dem Magistrat und dem Parlament vorgelegt worden ist. Damit sind die Rechte des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung gravierend verletzt worden. Denn es ist bei der LH Wiesbaden absolut anerkannt und üblich, dass Stellungnahmen aller Art in wichtigen Angelegenheiten letztendlich durch das Stadtparlament zu beschließen sind. Dies hat Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös gröblich missachtet.

7. Platz der deutschen Einheit
Auch hier halten wir es für dringend geboten, näher zu untersuchen, inwieweit Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös für Verfahrensverzögerungen und Kostensteigerungen verantwortlich ist.
Dies gilt wie folgt: 1) Die zu erwartenden Lärmauswirkungen des Sportbetriebs in der geplanten Halle und in der Umgebung sind viel zu spät untersucht worden. Sie haben zu kostspieligen Umplanungen geführt. 2) Erst ca. ein Jahr nach der europaweiten Ausschreibung des Projektes sind offenbar wichtige Bodengrunduntersuchungen gemacht worden, die schwierigste Baugrundverhältnisse ("Wackelpudding"-Boden unter dem Platz der deutschen Einheit) und Beeinträchtigungen der Kaltwasserquelle Faulbrunnen zutage gebracht haben. Hierdurch sind erhebliche zusätzliche Vor- und Nachplanungskosten entstanden, für die Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös die Verantwortung trägt. Gleiches gilt für die Intransparenz und die "Geheimhaltungspolitik" zum Ausschreibungsmodus als "PPP-Mietmodell", so dass Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös auch die Verantwortung für entstandene Mehrkosten bzw. nutzlose Kosten wegen des Scheiterns dieses Modells trägt.

8. Mitverantwortung für unnütze Ausgaben und illegale Anpflanzungen im Bereich Rheinwiesen Kastel ("Antikickerhügel")
In dieser Angelegenheit hat Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös dem Grünflächenamt gegenüber die unwahre Auskunft gegeben, wonach bei solchen Anpflanzungen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde nicht notwendig sei. Das Gegenteil war der Fall. Letztendlich hat die Denkmalbehörde aufgrund der "Denkmalunverträglichkeit" der Anpflanzungen dafür gesorgt, dass die "Antikickerhügel", mit denen man das Fußballspielen der Fußballgemeinschaft der "Rheinwiesenkicker" unterbinden wollte, wieder zurückbauen und den ursprünglichen Rasenzustand wieder herstellen musste.

9. Baumfällungen bei der Anlage von Parkplätzen in der Nähe der BRITA-Arena
Obwohl zur Anlage eines Parkplatzes in der Nähe der BRITA-Arena die Fällung von etwa 52 Bäumen vorgesehen war, wurde dieser Umstand in der von Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös zu verantwortenden Vorlage nicht mit einer Silbe erwähnt. Es wurde somit ein nicht unerheblicher Umstand den Stadtverordneten verschwiegen, denen die Anlage des Parkplatzes zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Auch hier wurde von Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös wieder die Informationspflicht gegenüber den Stadtverordneten verletzt. Dass offensichtlich vor den Baumfällungen nicht geprüft wurde, ob sich in den Bäumen Eichhörnchen-"Nester" befinden, ist ebenfalls vom zuständigen Dezernenten Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös zu verantworten.

10. Baumfällungen in der Nähe der Wartehalle B an der Bahnhofstraße
Hier wurden die Stadtverordneten ebenfalls nicht sachgerecht informiert und der Baumschutz missachtet. Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös erweckte den Eindruck die Baumfällungen seien erforderlich zur Neugestaltung des Haltestellenbereiches. Während der Leiter des Umweltamtes im Nachhinein erklärte, beide Bäume seien just zum Zeitpunkt der Neugestaltung des Wartehallenbereiches nicht mehr verkehrssicher gewesen und deshalb gefällt worden, erklärte Prof. Dr.-Ing. Joachim, man habe "ein Mäuerchen freistellen" wollen. Ob eine sachgerechte Abwägung des Baumschutzes mit anderen berechtigten Interessen stattgefunden hat, ist mehr als fraglich. Gegen die eingegangene Verpflichtung, die Öffentlichkeit v o r geplanten Baumfällungen zu unterrichten, wurde von Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Joachim Pös verstoßen.


Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Linken Liste und der REP von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerliste, CDU, FDP und SPD abgelehnt.

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