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Anfragen an den Magistrat
in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
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Sitzung am 17. Februar 2011Frage des Stadtverordneten Veit WilhelmyArbeitsplatzangebote für arbeitslose SGB II-berechtigte Personen im Alter zwischen 58 und 65 Jahren In den vergangenen Wochen wurde in den Medien berichtet, dass in der Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitslosen SGB II-berechtigten Personen im Alter zwischen 58 und 65 Jahren über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr keine Arbeitsplatzangebote gemacht worden sind. Dies habe dazu geführt, dass dieser Personenkreis weder in den Statistiken der optierenden Kommune noch in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt werde, obwohl die davon betroffenen Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, einen Arbeitsplatz suchen und weiterhin Leistungen nach SGB II beziehen. Daher frage ich den Magistrat: 1. Ist es zutreffend, dass arbeitslos gemeldete, Arbeit suchende, in Wiesbaden lebende Menschen nicht in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden? 2. Ist es weiterhin zutreffend, dass hiervon rund 500 Menschen betroffen sind? 3. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um
4. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, ob es eine ähnliche Praxis in anderen Städten und Landkreisen gibt und wie hoch die dortigen Zahlen sind? Die Frage beantwortete Stadtrat Goßmann wie folgt: In den vergangenen Wochen wurde bundessweit über eine Presseerklärung der Industriegesellschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) berichtet. Die Gewerkschaft kritisierte eine gesetzliche Vorschrift (§3 a SGB II), der zufolge „erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von 12 Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist…“ nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr als arbeitslos gelten. Die IG Bau wertete diese Rechtsvorschrift als eine Maßnahme zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik. Nach meiner Kenntnis wurde einzig und allein in Wiesbaden diese bundesweite Kritik am Gesetzgeber gegen den örtlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewendet. Der Optionskommune Wiesbaden wurde „üble Trickserei mit der Statistik“ vorgeworfen, weil man die Arbeitslosenzahl dadurch nach unten manipuliere, dass man „die älteren Arbeitslosen ein Jahr lang links liegen lässt – bis sie aus der Statistik fallen“. In der Hessenschau wurde dieser Vorwurf dahingehend präzisiert, dass dies auf Anweisung der Leitung des Amtes für Soziale Arbeit geschehe. Diese Vorwürfe entbehren, wie in der Beantwortung der einzelnen Fragen dargelegt wird, jeder sachlichen Grundlage. 1. Ist es zutreffend, dass arbeitslos gemeldete, Arbeit suchende, in Wiesbaden lebende Menschen nicht in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden? Die Arbeitslosenstatistik wird durch die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (BA) erstellt. Sie entsteht nicht auf Grund einer „Arbeitslos-Meldung“ durch Antragsteller oder die SGB-II-Träger (ARGEN oder Optionskommune), sondern wird aus einem automatisch erstellten Datenauszug im Umfang von mehr als 1000 Einzeldaten pro Person und Monat von der Statistikabteilung der BA errechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Grund detaillierter rechtlicher Vorschriften und ist dem Einfluss der einzelnen SGB-II-Träger vollkommen entzogen. 2. Ist es weiterhin zutreffend, dass hiervon rund 500 Menschen betroffen sind? Es war in den Presseveröffentlichungen und es ist in der Fragestellung nicht ersichtlich, woher die Zahl 500 stammt, worauf sie sich bezieht und wovon die 500 Menschen betroffen sein sollten. Aus diesem Grund kann ich diese Frage nicht beantworten. 3. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um
4. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, ob es eine ähnliche Praxis in anderen Städten und Landkreisen gibt und wie hoch die dortigen Zahlen sind? Nein. Sitzung am 11. November 2010Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer Halloweenshopping 1. Wurde diese Veranstaltung von der Landeshauptstadt Wiesbaden angemeldet? Von Die Frage beantwortete Stadträtin Birgit Zeimetz wie folgt: Zu Frage 1: Zu Frage 2: Zu Frage 3: Zu Frage 4: Zu Frage 5: Sitzung am 11. November 2010Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné Warum wurde ein wertvoller Baum (Linde) auf dem Kreisel Aukammallee/Park-/Fichtestraße, der in der Umgestaltungsplanung als Bestand vorgesehen und dessen Erhalt zugesagt worden war, im Zuge der Baumaßnahmen entfernt? Die Frage beantwortete Stadtrat Prof. Dr. Pös wie folgt: Sehr geehrte Damen und Herren, beim Ausbau des Innenrings des Kreisverkehrs wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil des Wurzelwerks hätte entfernt werden müssen. Damit wäre die Standsicherheit der Linde nicht mehr gegeben gewesen. Die Genehmigung zur Entfernung des Baumes wurde vom Umweltamt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Baumschutzsatzung am 07.10.2010 erteilt. Sitzung am 11. November 2010 Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy Die Mitarbeiter/innen der Wiesbadener Telekomniederlassung haben am 27.09.2010 erfahren, dass im Zusammenhang mit dem neuen Standort-Konzept des Vorstandes bundesweit über 200 Standorte beim Geschäftskundenvertrieb und im IT-Bereich geschlossen werden sollen. Auch der Standort Wiesbaden ist von der Schließung betroffen. Ich frage daher den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat konkret und kurzfristig Einfluss zu nehmen mit dem Ziel die Standortverlagerung bzw. Schließung des Telekomstandortes Wiesbaden zu verhindern? Welche Möglichkeiten hat der Magistrat Mitarbeiter/innen der Telekom, die aus sozialen Gründen nicht versetzt werden können, hinsichtlich des drohenden Arbeitsplatzverlustes Hilfestellung zu leisten? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) Die Frage beantwortete Stadtrat Bendel wie folgt: (Pdf-Datei - hier anklicken) ____________________________________________________________________________________________ Sitzung am 09. September 2010Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné Wie viele Leiharbeitskräfte und Personen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sind gegenwärtig in der Stadtverwaltung, in den städtischen Eigenbetrieben und in den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung in der Landeshauptstadt Wiesbaden jeweils beschäftigt, wie viele waren es im Vorjahr zur gleichen Zeit? _____________________________________________________________________________________________ Sitzung am 24. Juni 2010Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné in Vertretung von Veit Wilhelmy Übernimmt die Landeshauptstadt Wiesbaden als Optionskommune für die Bezieher/innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII die seit kurzem von vielen gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge von 8 Euro im Monat? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) Die Frage beantwortete Stadtrat Goßmann wie folgt: lm Rahmen des SGB Xll besteht auf die Übernahme der von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge ein Rechtsanspruch im Rahmen des § 32 Abs. 4. Daher werden die Zusatzbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB Xll durch das Amt für Soziale Arbeit übernommen. lm Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB ll) ist § 26 Abs. 4 als auszulegende Ermessensvorschrift ausformuliert. Danach kann der Zusatzbeitrag übernommen werden, wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte bedeuten würde. Die im Amt für Soziale Arbeit definierten fachlichen Standards sehen daher eine entsprechend gestufte Entscheidungsfindung vor. Dabei kann auf eine Einzelfallprüfung verzichtet werden, wenn in der Bedarfsgemeinschaft Einkommen vorhanden ist und eine so genannte Bereinigung des Einkommens (Abzug des Zusatzbeitrages vom anzurechnenden Einkommen) möglich ist. Eine Einzelfallhärteprüfung entfällt ebenso, wenn bei Neuanträgen der Zusatzbeitrag bereits vor Antragstellung erhoben wurde und dem Klientel das Sonderkündigungsrecht nicht mehr möglich ist.
Sitzung am 24. Juni 2010Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné Der Ortsbeirat Nordost (am 9.6.2010) und der Ausschuss für Freizeit und Sport (am 10.6.2010) haben eine Lösung für den Konflikt um die geplante Beseitigung bzw. Verlegung von Schachplätzen am Warmen Damm gefunden und jeweils einstimmig beschlossen. Ich frage deshalb den Magistrat: Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für die Beseitigung des Schachplatzes unterhalb des kleinen Hügels vorgesehen waren, die jetzt eingespart werden? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) Die Frage beantwortete Stadträtin Thies wie folgt: Die gesamte Maßnahme des Schachplatzes am Warmen Damm wird durch die Sitzung am 24. Juni 2010Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer Wann soll der am 6. Mai 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene zeitnahe Workshop stattfinden, "der auch die Entwicklung von Alternativen zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelbetriebes (Möbelmarkt) an diesem Standort Wer soll an diesem Workshop mit welchen Rechten teilnehmen können? Wie lange soll der Workshop dauern? Wie sieht die zeitliche Planung hinsichtlich einer Beschlussfassung zur B-Plan- und zur F-Plan-Änderung für eine Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel aus? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) Die Frage beantwortete Stadtrat Bendel wie folgt: - Der Workshop wird derzeit mit dem Stadtentwicklungsdezernat vorbereitet. Realistisch gesehen kommt eine Terminierung erst nach der Sommerpause in Betracht. Zunächst steht allerdings die inhaltliche Konzeption und Abstimmung im Vordergrund. - Der dabei noch festzulegende Teilnehmerkreis aus Politik und Verwaltung wird durch Branchenexperten ergänzt. Ziel ist eine konstruktive Diskussion der Entwicklungen am Standort Wiesbaden und das Aufzeigen möglicher Alternativen. - Als Workshop stelle ich mir eine gut strukturierte Veranstaltung von ca. halbtägiger Dauer vor. Das Ergebnis mündet in einem Bericht. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan "Nördlich der Ernst-Galonske-Straße": lm Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung vom 26. 02. - 19.04.2010) wurden Stellungnahmen vorgebracht, die bei der erforderlichen Berücksichtigung zu einer Änderung der vorgelegten Planungen führen. Als Grundlage der Fortschreibung ist mindestens die Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung mit einem Prognosezeitraum bis 2020 erforderlich. Ferner ist eine Auswirkungsanalyse auf den regionalen Einzelhandel sowie ein Entwässerungskonzept für die Boelckestraße notwendig. Hierbei werden auch die Ergebnisse aus dem Workshop einfließen. Das Ergebnis der Überarbeitung führt zu einem weiteren Verfahrensschritt nach dem _____________________________________________________________________________________________ Sitzung am 06.Mai 2010Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy Trifft es zu, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Firma TNT über den Postversand einen Vertrag abgeschlossen hat? Welche Löhne zahlt die Firma TNT Ihren Mitarbeiter/innen? Ist es richtig, dass TNT die Briefzustellung wiederum an ein Subunternehmen ausgegliedert hat? Wie hoch ist hier die Bezahlung? Welche Einsparungen werden durch die Vergabe an die Firma TNT im Vergleich mit einer Vergabe an die Deutsche Post AG erzielt? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) _____________________________________________________________________________________________ Sitzung am 25.März 2010Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer Wie die Baumschutzinitiative Wiesbaden veröffentlichte, teilte die Landeshauptstadt Wiesbaden am 5. März 2010 per Presseerklärung mit, dass aufgrund des neuen, am 1. März 2010 rechtswirksam gewordenen Bundesnaturschutzgesetzes‚ „Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Röhrichte, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1, März und 30. September eines Jahres nicht beseitigt oder über Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen hinaus beschnitten werden dürfen.“ Das Umweltamt erklärte am 15. März 2010 gegenüber der Presse (FR) auf die Frage: „Wenn einer das missachtet und das Umweltamt davon erfährt, welche Strafe droht dann?“: „Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sehen Bußgelder bis zu 50 000 Euro vor.“ Die Baumschutzinitiative veröffentlichte nun am selben Tag: „Am vergangenen Wochenende informierten Anwohner eines größeren Häuserblocks die Baumschutzinitiative Wiesbaden darüber, dass am Freitag, dem 12. März 2010, vor deren Wohnanlage und auf einer von Knauss-Straße, Rietschelstraße, Rothstraße und Karl-Boos-Straße umrahmten Grünfläche hinter den Häusern zahlreiche Bäume abgeholzt und komplette Heckenlandschaften zerstört worden seien.“ Im Wiesbadener Tagblatt vom 17. März 2010 ist zu lesen: „Gegenüber der Baumschutzinitiative erklärte das Umweltamt …, die GWW habe vor der Beseitigung von Hecken und Gebüschen keinen Antrag auf eine Befreiung gestellt …“ Ich frage deshalb den Magistrat: Was hat der Magistrat unternommen, um die Verantwortlichen zu ermitteln und zu belangen? Mit welchem Ergebnis? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) Die Frage beantwortete Stadträtin Thies wie folgt: Der Magistrat hat, vertreten durch die zuständige Fachverwaltung im Umweltamt nach dem Die zuständige Fachverwaltung im Umweltamt hat die Ämter, die Grünanlagen und Grünflächen betreuen, darüber informiert, dass es neue gesetzliche Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz gibt. Die Ämter haben auch ab dem 01 .März dieses Jahres entsprechend verfahren und die Vorschriften berücksichtigt. _____________________________________________________________________________________________ Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy Ende Oktober 2009 berichteten die örtlichen und auch einige bundesweite Zeitungen über den Arbeitskampf der Gebäudereiniger/Innen in Wiesbaden. Bestreikte Reinigungsobjekte waren etliche öffentliche Gebäude u.a. auch das hiesige Rathaus. Bei dem Streik ging es um neue Tarifverträge und einen neuen Mindestlohn, der seit 01.01.2010 8,40 € pro Stunde beträgt. Bei der Berichterstattung der Medien ist neben dem tariflichen Konflikt auch wiederholt über die generelle Tarifuntreue einiger Reinigungsfirmen ausführlich berichtet worden. In einer ZDF-Sendung am 03.03.2010 ist wiederum berichtet worden, dass in öffentlichen Gebäuden der Stadt Wiesbaden der Mindestlohn von 8,40 € von einigen Firmen nicht bezahlt wird. Auch werden weitere tarifliche Leistungen der Arbeitnehmer/Innen nicht oder nicht vollständig bezahlt. Ich frage daher den Magistrat: Ist der Magistrat den Vorwürfen der Tarifuntreue gegenüber den betroffenen Reinigungsfirmen nachgegangen? Wenn ja was wurde festgestellt und was folgte daraus? Wenn nein, warum ist der Magistrat den Vorfällen nicht nachgegangen? Wird bei der öffentlichen Auftragsvergabe von Reinigungsleistungen durch die Stadt Wiesbaden eine Tariftreueerklärung verlangt? Gibt es in den Verträgen der Reinigungsleistungen eine außerordentliche Kündigungsklausel, die bei Verstößen gegen die Tariftreue vollzogen werden kann? Wenn nein, warum nicht? Wie steht der Magistrat generell zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen? Sieht der Magistrat Handlungsbedarf bei der Einhaltung der Tarife u.a. auch um Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) _____________________________________________________________________________________________ Frage des Stadtverordneten Jürgen Becker Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben nach langen Verhandlungen eine neue Richtlinie (EG-Richtlinie 2009/33/EG - für eine Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissionen) verabschiedet, die die Förderung emissionsärmerer und energieeffizienterer Straßenfahrzeuge über die Beschaffung durch öffentliche Verwaltungen zum Ziel hat. Die vorgegebenen Richtwerte von 120 g/km CO2 liegen zwar deutlich über den von Umweltverbänden geforderten, aber ebenso deutlich unter den tatsächlichen Werten der in Gebrauch befindlichen Fahrzeuge öffentlicher Fuhrparks. Die Richtlinie ist bis zum 4. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen. Wird die Vorgabe der Richtlinie bereits bei der Landeshauptstadt Wiesbaden hinsichtlich der Dienstfahrzeuge des Magistrats und anderer Dienstfahrzeuge beachtet? Wenn ja, wie genau? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) _____________________________________________________________________________________________ Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné In der letzten Sitzung des Ausschusses für Freizeit und Sport war eine Sitzungsvorlage "Altlastensanierung Sport- und Kulturhalle Breckenheim" auf der Tagesordnung, die zu Beginn der Sitzung vom Ausschussvorsitzenden wieder von der Tagesordnung genommen wurde. In dieser Vorlage ging es um die außerplanmäßige Finanzierung einer Altlastensanierung in Höhe von 143.000 Euro. In der Vorlage heißt es: Ich frage deshalb den Magistrat: 1. Um welche Schad- und Gefahrstoffe handelt es sich im vorliegenden Fall? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) _____________________________________________________________________________________________ Sitzung am 11.Februar 2010Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné Auf dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation in vielen Haushalten mit Kindern ist die Integration dieser Kinder in Sportvereine und ihre Teilnahme an schulischen Sportveranstaltungen öfter dadurch erschwert oder gefährdet, dass Eltern keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Anschaffung von notwendiger Sportbekleidung oder zur Entrichtung von Vereinsbeiträgen haben. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Freizeit und Sport am 28. Jan. 2010 erklärte Herr Oberbürgermeister und Sportdezernent Dr. Müller, dies stelle kein Problem dar, da sich Betroffene an ihn wenden könnten. Ich frage deshalb den Magistrat: Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Oberbürgermeister bzw. dem Sportdezernat zur Finanzierung von Sportbekleidung und Vereinsbeiträgen von Kindern aus einkommensschwachen Elternhäusern zur Verfügung stehen? Um welche Haushaltstitel handelt es sich dabei? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) _____________________________________________________________________________________________ Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer Nach Aussage des Schuldezernats wird die Ruine der Martin-Niemöller-Schule beheizt, um weitere Schäden an noch nicht zerstörten Leitungen und Gebäudeteilen zu minimieren. Ich frage daher den Magistrat: In welcher Höhe sind hierfür bereits in den drei Wintern seit der Brandstiftung Kosten angefallen? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.) Zusatzfrage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer zur Frage Nr. 280 (Instandhaltung der Martin-Niemöller-Schule) Wie hoch schätzt der Magistrat den Mehrbedarf an Finanzmitteln für den Wiederaufbau der Martin-Niemöller-Schule über die genannten 12 Millionen Euro Kosten hinaus aufgrund des weiteren Verfalls der Ruine in den zurückliegenden Monaten? Die Antwort aus dem Schuldezernat erreichte die Fraktion Linke Liste am 17. März 2010 wie folgt: _____________________________________________________________________________________________ Anfragen nach § 46 Geschäftsordnung >> 2009Anfragen nach § 46 Geschäftsordnung >> 2008 Anfragen nach § 46 Geschäftsordnung >> im Dezember 2007 |
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