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Anfragen an den Magistrat in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
nach § 46 (bzw. § 45)Geschäftsordnung im Jahr 2010

Sitzung am 17. Februar 2011

Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy

Arbeitsplatzangebote für arbeitslose SGB II-berechtigte Personen im Alter zwischen 58 und 65 Jahren

In den vergangenen Wochen wurde in den Medien berichtet, dass in der Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitslosen SGB II-berechtigten Personen im Alter zwischen 58 und 65 Jahren über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr keine Arbeitsplatzangebote gemacht worden sind. Dies habe dazu geführt, dass dieser Personenkreis weder in den Statistiken der optierenden Kommune noch in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt werde, obwohl die davon betroffenen Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, einen Arbeitsplatz suchen und weiterhin Leistungen nach SGB II beziehen. Daher frage ich den Magistrat:

1. Ist es zutreffend, dass arbeitslos gemeldete, Arbeit suchende, in Wiesbaden lebende Menschen nicht in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden?

2. Ist es weiterhin zutreffend, dass hiervon rund 500 Menschen betroffen sind?

3. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um

  • solche Verfälschungen der Arbeitslosenstatistik zu vermeiden?
  • diesen Personenkreis in Arbeit zu vermitteln?

4. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, ob es eine ähnliche Praxis in anderen Städten und Landkreisen gibt und wie hoch die dortigen Zahlen sind?

Die Frage beantwortete Stadtrat Goßmann wie folgt:

In den vergangenen Wochen wurde bundessweit über eine Presseerklärung der Industriegesellschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) berichtet. Die Gewerkschaft kritisierte eine gesetzliche Vorschrift (§3 a SGB II), der zufolge „erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von 12 Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist…“ nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr als arbeitslos gelten.

Die IG Bau wertete diese Rechtsvorschrift als eine Maßnahme zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik.

Nach meiner Kenntnis wurde einzig und allein in Wiesbaden diese bundesweite Kritik am Gesetzgeber gegen den örtlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewendet.

Der Optionskommune Wiesbaden wurde „üble Trickserei mit der Statistik“ vorgeworfen, weil man die Arbeitslosenzahl dadurch nach unten manipuliere, dass man „die älteren Arbeitslosen ein Jahr lang links liegen lässt – bis sie aus der Statistik fallen“. In der Hessenschau wurde dieser Vorwurf dahingehend präzisiert, dass dies auf Anweisung der Leitung des Amtes für Soziale Arbeit geschehe.

Diese Vorwürfe entbehren, wie in der Beantwortung der einzelnen Fragen dargelegt wird, jeder sachlichen Grundlage.

1. Ist es zutreffend, dass arbeitslos gemeldete, Arbeit suchende, in Wiesbaden lebende Menschen nicht in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt werden?

Die Arbeitslosenstatistik wird durch die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (BA) erstellt. Sie entsteht nicht auf Grund einer „Arbeitslos-Meldung“ durch Antragsteller oder die SGB-II-Träger (ARGEN oder Optionskommune), sondern wird aus einem automatisch erstellten Datenauszug im Umfang von mehr als 1000 Einzeldaten pro Person und Monat von der Statistikabteilung der BA errechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Grund detaillierter rechtlicher Vorschriften und ist dem Einfluss der einzelnen SGB-II-Träger vollkommen entzogen.

2. Ist es weiterhin zutreffend, dass hiervon rund 500 Menschen betroffen sind?

Es war in den Presseveröffentlichungen und es ist in der Fragestellung nicht ersichtlich, woher die Zahl 500 stammt, worauf sie sich bezieht und wovon die 500 Menschen betroffen sein sollten. Aus diesem Grund kann ich diese Frage nicht beantworten.

3. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um

- solche Verfälschungen der Arbeitslosenstatistik zu vermeiden?

Eine Verfälschung der Arbeitslosenstatistik durch den Magistrat hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

- diesen Personenkreis in Arbeit zu vermitteln?

Die Stadt Wiesbaden beteiligt sich an dem Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ welches sie mit 5 anderen SGB-II-Trägern der Region unter dem Motto „Chance 50plus – Leistung zählt“ umsetzt.

Dieses Programm wendet sich gezielt an erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 50 Jahren bis zum Austritt aus dem Leistungsbezug nach SGB II (in der Regel bei Eintritt des Rentenalters). Selbstverständlich gehören hierzu auch Personen, die älter sind als 58 Jahre. Im Laufe des Jahres 2011 werden in diesem Rahmen 3410 Bewerberinnen und Bewerber von 20 speziell mit diesem Programm befassten Fallmanagerinnen und –managern bei ihrer Eingliederung in Erwerbstätigkeit gefördert und unterstützt, darunter rd. 900 im Alter von größer/gleich 58 Jahren. Im Jahre 2010 konnten aus diesem Programm bereits 420 ältere Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Für das Jahr 2011 streben wir 500 Vermittlungen an.

Diese Darstellung belegt, dass der Vorwurf der „üblen Trickserei mit der Statistik“ und des „Links-liegen-lassens“ völlig haltlos ist und dass die Optionskommune Wiesbaden im Gegenteil große Anstrengungen unternimmt, gerade ältere Langzeitarbeitslose in Erwerbstätigkeit zu vermitteln.

4. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, ob es eine ähnliche Praxis in anderen Städten und Landkreisen gibt und wie hoch die dortigen Zahlen sind?

Nein.

Sitzung am 11. November 2010

Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer

Halloweenshopping

1. Wurde diese Veranstaltung von der Landeshauptstadt Wiesbaden angemeldet? Von
wem bei wem?
2. Wer hat diese Veranstaltung genehmigt?
3. Ist das Veranstalten von Feuerwerken solcher Größenordnung in solch eng bebauten
Wohngebieten zulässig?
4. Ist eine solch massive Lärmbelästigung um diese Uhrzeit an einem "normalen"
Samstagabend rechtlich zulässig bzw. hält der Magistrat diese für zumutbar?
5. Welchen Handlungsbedarf sieht der Magistrat angesichts der angesprochenen massiven
Störung und Gefährdung von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt?"

Die Frage beantwortete Stadträtin Birgit Zeimetz wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Veranstaltung wurde von der Wiesbaden Marketing GmbH beim Ordnungsamt
-Gewerbeabteilung - Veranstaltungsbüro - am 03.09.2010 schriftlich beantragt.

Zu Frage 2:
Die Veranstaltung wurde, soweit überhaupt genehmigungspflichtig, durch das· Ordnungsamt
genehmigt.

Zu Frage 3:
Laut Mitteilung der für Feuerwerke zuständigen Abteilung Immissionsschutz des Umweltamtes ist das Abbrennen eines Feuerwerkes grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Es ist lediglich beim Umweltamt anzuzeigen, wie hier geschehen. Der Anzeige des Veranstalters zufolge sollte das Feuerwerk ab 22:22 Uhr durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit der Feuerwehr - Abteilung Brandschutz ist laut Umweltamt erfolgt. Das Veranstalten eines Feuerwerkes dieser Größenordnung ist folglich auch in Innenstadtgebieten zulässig.

Zu Frage 4:
Durch die Änderung des Ladenschlussrechts ist es grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig,
Einzelhandel an Werktagen von 00:00 bis 24:00 Uhr zu betreiben. Insofern ist das Shoppen bis 24:00 Uhr rechtlich unumstritten. Die Genehmigung von 3 Ausschankständen durch das
Ordnungsamt bis 22:30 Uhr ist rechtlich ebenfalls unproblematisch. Die Musikdarbietungen
sollten nach dem Antrag des Veranstalters um 22:00 Uhr enden. Deshalb war hierfür keine .
Genehmigung erforderlich. Weder dem Ordnungsamt noch dem Umweltamt lagen bis zum .
Zeitpunkt der Beantwortung dieser Fragen Hinweise oder Beschwerden aus der Bevölkerung vor, dass die Musik zu spät beendet oder in sonstiger Weise gegen die Bestimmungen verstoßen wurde. Die beantragte und durchgeführte Veranstaltung ist rechtlich unbedenklich
und den Anwohnern zumutbar. Der Magistrat begrüßt sie ausdrücklich im Sinne eines bunten kulturellen Stadtlebens. .

Zu Frage 5:
Der Magistrat teilt die in der Fragestellung getroffenen Wertungen ausdrücklich nicht. Es gab
durch die Veranstaltung weder massive Störungen, noch Gefährdungen der Bürgerinnen und
Bürger. Dies zeigt sich auch daran, dass keine Beschwerden bekannt sind. Dementsprechend sieht der Magistrat auch keinen Handlungsbedarf in welcher Hinsicht auch immer.

Sitzung am 11. November 2010

Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné

Warum wurde ein wertvoller Baum (Linde) auf dem Kreisel Aukammallee/Park-/Fichtestraße, der in der Umgestaltungsplanung als Bestand vorgesehen und dessen Erhalt zugesagt worden war, im Zuge der Baumaßnahmen entfernt?

Die Frage beantwortete Stadtrat Prof. Dr. Pös wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Ausbau des Innenrings des Kreisverkehrs wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil des Wurzelwerks hätte entfernt werden müssen. Damit wäre die Standsicherheit der Linde nicht mehr gegeben gewesen.

Die Genehmigung zur Entfernung des Baumes wurde vom Umweltamt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Baumschutzsatzung am 07.10.2010 erteilt.

Sitzung am 11. November 2010

Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy

Die Mitarbeiter/innen der Wiesbadener Telekomniederlassung haben am 27.09.2010 erfahren, dass im Zusammenhang mit dem neuen Standort-Konzept des Vorstandes bundesweit über 200 Standorte beim Geschäftskundenvertrieb und im IT-Bereich geschlossen werden sollen. Auch der Standort Wiesbaden ist von der Schließung betroffen.

Ich frage daher den Magistrat:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat konkret und kurzfristig Einfluss zu nehmen mit dem Ziel die Standortverlagerung bzw. Schließung des Telekomstandortes Wiesbaden zu verhindern?

Welche Möglichkeiten hat der Magistrat Mitarbeiter/innen der Telekom, die aus sozialen Gründen nicht versetzt werden können, hinsichtlich des drohenden Arbeitsplatzverlustes Hilfestellung zu leisten?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

Die Frage beantwortete Stadtrat Bendel wie folgt: (Pdf-Datei - hier anklicken)

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Sitzung am 09. September 2010

Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné

Wie viele Leiharbeitskräfte und Personen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sind gegenwärtig in der Stadtverwaltung, in den städtischen Eigenbetrieben und in den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung in der Landeshauptstadt Wiesbaden jeweils beschäftigt, wie viele waren es im Vorjahr zur gleichen Zeit?

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Sitzung am 24. Juni 2010

Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné in Vertretung von Veit Wilhelmy

Übernimmt die Landeshauptstadt Wiesbaden als Optionskommune für die Bezieher/innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII die seit kurzem von vielen gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge von 8 Euro im Monat?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

Die Frage beantwortete Stadtrat Goßmann wie folgt:

lm Rahmen des SGB Xll besteht auf die Übernahme der von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge ein Rechtsanspruch im Rahmen des § 32 Abs. 4. Daher werden die Zusatzbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB Xll durch das Amt für Soziale Arbeit übernommen.

lm Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB ll) ist § 26 Abs. 4 als auszulegende Ermessensvorschrift ausformuliert. Danach kann der Zusatzbeitrag übernommen werden, wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte bedeuten würde. Die im Amt für Soziale Arbeit definierten fachlichen Standards sehen daher eine entsprechend gestufte Entscheidungsfindung vor.

Dabei kann auf eine Einzelfallprüfung verzichtet werden, wenn in der Bedarfsgemeinschaft Einkommen vorhanden ist und eine so genannte Bereinigung des Einkommens (Abzug des Zusatzbeitrages vom anzurechnenden Einkommen) möglich ist. Eine Einzelfallhärteprüfung entfällt ebenso, wenn bei Neuanträgen der Zusatzbeitrag bereits vor Antragstellung erhoben wurde und dem Klientel das Sonderkündigungsrecht nicht mehr möglich ist.

 

Sitzung am 24. Juni 2010

Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné

Der Ortsbeirat Nordost (am 9.6.2010) und der Ausschuss für Freizeit und Sport (am 10.6.2010) haben eine Lösung für den Konflikt um die geplante Beseitigung bzw. Verlegung von Schachplätzen am Warmen Damm gefunden und jeweils einstimmig beschlossen.

Ich frage deshalb den Magistrat:

Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für die Beseitigung des Schachplatzes unterhalb des kleinen Hügels vorgesehen waren, die jetzt eingespart werden?
Ist das zuständige Dezernat bereit diese eingesparten Mittel für die Sanierung und Aufwertung der über Jahrzehnte außerordentlich gut genutzten Einrichtungen zu verwenden und mit den Schachspielern diesbezüglich in einen Dialog zu treten?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

Die Frage beantwortete Stadträtin Thies wie folgt:

Die gesamte Maßnahme des Schachplatzes am Warmen Damm wird durch die
Ausbildungskolonne des Amtes für Grünflächen, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt. Die Materialkosten für den Abbau des unteren Schachplatzes und die Wiederherrichtung als Grünfläche hätten Sachkosten von rund 800 € verursacht. Da das Fachamt aufgrund der Forderung der Schachspieler größere Platten für den neuen Schachplatzes bestellen musste und auf Wunsch auch eine zusätzlich Sitz- und Aufbewahrungsbank gestellt wurde, sind die vorhandenen Projektmittel jetzt schon aufgebraucht und daher ist die Finanzierung einer Aufwertung des nun belassenen Schachfeldes nicht möglich.

Sitzung am 24. Juni 2010

Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer

Wann soll der am 6. Mai 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene zeitnahe Workshop stattfinden, "der auch die Entwicklung von Alternativen zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelbetriebes (Möbelmarkt) an diesem Standort
zum Ziel hat"?

Wer soll an diesem Workshop mit welchen Rechten teilnehmen können?

Wie lange soll der Workshop dauern?

Wie sieht die zeitliche Planung hinsichtlich einer Beschlussfassung zur B-Plan- und zur F-Plan-Änderung für eine Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel aus?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

Die Frage beantwortete Stadtrat Bendel wie folgt:

- Der Workshop wird derzeit mit dem Stadtentwicklungsdezernat vorbereitet. Realistisch gesehen kommt eine Terminierung erst nach der Sommerpause in Betracht. Zunächst steht allerdings die inhaltliche Konzeption und Abstimmung im Vordergrund.

- Der dabei noch festzulegende Teilnehmerkreis aus Politik und Verwaltung wird durch Branchenexperten ergänzt. Ziel ist eine konstruktive Diskussion der Entwicklungen am Standort Wiesbaden und das Aufzeigen möglicher Alternativen.

- Als Workshop stelle ich mir eine gut strukturierte Veranstaltung von ca. halbtägiger Dauer vor. Das Ergebnis mündet in einem Bericht.

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan "Nördlich der Ernst-Galonske-Straße":

lm Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung vom 26. 02. - 19.04.2010) wurden Stellungnahmen vorgebracht, die bei der erforderlichen Berücksichtigung zu einer Änderung der vorgelegten Planungen führen.

Als Grundlage der Fortschreibung ist mindestens die Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung mit einem Prognosezeitraum bis 2020 erforderlich. Ferner ist eine Auswirkungsanalyse auf den regionalen Einzelhandel sowie ein Entwässerungskonzept für die Boelckestraße notwendig.
Erst nach Vorliegen dieser geforderten Gutachten und Konzepte können der Umweltbericht ergänzt, sowie die Begründung und Textteil für die beiden Bauleitpläne geändert werden. Damit können die Verfahren fortgeführt werden.

Hierbei werden auch die Ergebnisse aus dem Workshop einfließen.

Das Ergebnis der Überarbeitung führt zu einem weiteren Verfahrensschritt nach dem
Baugesetzbuch, über den dann die Stadtverordnetenversammlung entscheiden wird.

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Sitzung am 06.Mai 2010

Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy

Trifft es zu, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Firma TNT über den Postversand einen Vertrag abgeschlossen hat?

Welche Löhne zahlt die Firma TNT Ihren Mitarbeiter/innen?
Werden die Löhne nach Tarif gezahlt? Wenn ja, wie hoch sind diese?

Ist es richtig, dass TNT die Briefzustellung wiederum an ein Subunternehmen ausgegliedert hat? Wie hoch ist hier die Bezahlung?

Welche Einsparungen werden durch die Vergabe an die Firma TNT im Vergleich mit einer Vergabe an die Deutsche Post AG erzielt?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

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Sitzung am 25.März 2010

Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer

Wie die Baumschutzinitiative Wiesbaden veröffentlichte, teilte die Landeshauptstadt Wiesbaden am 5. März 2010 per Presseerklärung mit, dass aufgrund des neuen, am 1. März 2010 rechtswirksam gewordenen Bundesnaturschutzgesetzes‚ „Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Röhrichte, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1, März und 30. September eines Jahres nicht beseitigt oder über Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen hinaus beschnitten werden dürfen.“

Das Umweltamt erklärte am 15. März 2010 gegenüber der Presse (FR) auf die Frage: „Wenn einer das missachtet und das Umweltamt davon erfährt, welche Strafe droht dann?“: „Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sehen Bußgelder bis zu 50 000 Euro vor.“

Die Baumschutzinitiative veröffentlichte nun am selben Tag: „Am vergangenen Wochenende informierten Anwohner eines größeren Häuserblocks die Baumschutzinitiative Wiesbaden darüber, dass am Freitag, dem 12. März 2010, vor deren Wohnanlage und auf einer von Knauss-Straße, Rietschelstraße, Rothstraße und Karl-Boos-Straße umrahmten Grünfläche hinter den Häusern zahlreiche Bäume abgeholzt und komplette Heckenlandschaften zerstört worden seien.“

Im Wiesbadener Tagblatt vom 17. März 2010 ist zu lesen: „Gegenüber der Baumschutzinitiative erklärte das Umweltamt …, die GWW habe vor der Beseitigung von Hecken und Gebüschen keinen Antrag auf eine Befreiung gestellt …“

Ich frage deshalb den Magistrat:

Was hat der Magistrat unternommen, um die Verantwortlichen zu ermitteln und zu belangen? Mit welchem Ergebnis?
Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass künftig solche Gesetzesverstöße (insbesondere im Auftrag von städtischen Ämtern) unterbleiben?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

Die Frage beantwortete Stadträtin Thies wie folgt:

Der Magistrat hat, vertreten durch die zuständige Fachverwaltung im Umweltamt nach dem
bekannt werden des Vorfalls die GWW angeschrieben, mit der Aufforderung, zu dem Vorfall
Stellung zu nehmen. Die GWW hat bis zum 31.03.2010 Frist, sich zu der Angelegenheit zu
äußern.

Die zuständige Fachverwaltung im Umweltamt hat die Ämter, die Grünanlagen und Grünflächen betreuen, darüber informiert, dass es neue gesetzliche Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz gibt. Die Ämter haben auch ab dem 01 .März dieses Jahres entsprechend verfahren und die Vorschriften berücksichtigt.

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Frage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy

Ende Oktober 2009 berichteten die örtlichen und auch einige bundesweite Zeitungen über den Arbeitskampf der Gebäudereiniger/Innen in Wiesbaden. Bestreikte Reinigungsobjekte waren etliche öffentliche Gebäude u.a. auch das hiesige Rathaus. Bei dem Streik ging es um neue Tarifverträge und einen neuen Mindestlohn, der seit 01.01.2010 8,40 € pro Stunde beträgt. Bei der Berichterstattung der Medien ist neben dem tariflichen Konflikt auch wiederholt über die generelle Tarifuntreue einiger Reinigungsfirmen ausführlich berichtet worden. In einer ZDF-Sendung am 03.03.2010 ist wiederum berichtet worden, dass in öffentlichen Gebäuden der Stadt Wiesbaden der Mindestlohn von 8,40 € von einigen Firmen nicht bezahlt wird. Auch werden weitere tarifliche Leistungen der Arbeitnehmer/Innen nicht oder nicht vollständig bezahlt.

Ich frage daher den Magistrat:

Ist der Magistrat den Vorwürfen der Tarifuntreue gegenüber den betroffenen Reinigungsfirmen nachgegangen? Wenn ja was wurde festgestellt und was folgte daraus? Wenn nein, warum ist der Magistrat den Vorfällen nicht nachgegangen?

Wird bei der öffentlichen Auftragsvergabe von Reinigungsleistungen durch die Stadt Wiesbaden eine Tariftreueerklärung verlangt? Gibt es in den Verträgen der Reinigungsleistungen eine außerordentliche Kündigungsklausel, die bei Verstößen gegen die Tariftreue vollzogen werden kann? Wenn nein, warum nicht?

Wie steht der Magistrat generell zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen? Sieht der Magistrat Handlungsbedarf bei der Einhaltung der Tarife u.a. auch um Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

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Frage des Stadtverordneten Jürgen Becker

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben nach langen Verhandlungen eine neue Richtlinie (EG-Richtlinie 2009/33/EG - für eine Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissionen) verabschiedet, die die Förderung emissionsärmerer und energieeffizienterer Straßenfahrzeuge über die Beschaffung durch öffentliche Verwaltungen zum Ziel hat. Die vorgegebenen Richtwerte von 120 g/km CO2 liegen zwar deutlich über den von Umweltverbänden geforderten, aber ebenso deutlich unter den tatsächlichen Werten der in Gebrauch befindlichen Fahrzeuge öffentlicher Fuhrparks. Die Richtlinie ist bis zum 4. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen.

Wird die Vorgabe der Richtlinie bereits bei der Landeshauptstadt Wiesbaden hinsichtlich der Dienstfahrzeuge des Magistrats und anderer Dienstfahrzeuge beachtet? Wenn ja, wie genau?
Wenn nein, wann wird der Richtlinie Rechnung getragen?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

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Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Freizeit und Sport war eine Sitzungsvorlage "Altlastensanierung Sport- und Kulturhalle Breckenheim" auf der Tagesordnung, die zu Beginn der Sitzung vom Ausschussvorsitzenden wieder von der Tagesordnung genommen wurde. In dieser Vorlage ging es um die außerplanmäßige Finanzierung einer Altlastensanierung in Höhe von 143.000 Euro. In der Vorlage heißt es:
"Die hierfür (für die Sanierung großer Teile der Sport- und Kulturhalle Breckenheim) durchgeführten Untersuchungen in der Sporthalle haben ergeben, dass auch Eingriffe in Bauteile der Sporthalle erfolgen, die mit Schad- und Gefahrstoffen belastet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Fugen an Fenstern und Türen sowie die Prallschutzwände." Und: “Die Schad- und Gefahrstoffe in der Sporthalle sind umgehend zu beseitigen, um Gesundheitsgefährdungen der Nutzer/innen auszuschließen.“

Ich frage deshalb den Magistrat:

1. Um welche Schad- und Gefahrstoffe handelt es sich im vorliegenden Fall?
2. Welche Mess- oder Untersuchungsergebnisse gibt es zu diesen Schadstoffen? Wann wurden diese erhoben?
3. Warum haben erst die jetzt durchgeführten Untersuchungen ergeben, dass eine Altlastensanierung erfolgen muss, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen?
4. Wird der vorgesehene Anstrich der belasteten Fugen statt einem Austausch des Fugenmaterials als sachgerechtet bewertet?
5. Die durchführende SEG spricht von „Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffbelastung". Wie "gering" wird die Schadstoffbelastung nach Sanierung sein?
6. Was wird der Magistrat unternehmen um zukünftig bei der Kostenplanung für Sanierungen realistische Schätzungen zu erhalten, wenn bekannt ist oder vermutet werden muss, dass Altlasten zu beseitigen sind?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

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Sitzung am 11.Februar 2010

Frage der Stadtverordneten Mechthilde Coigné

Auf dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation in vielen Haushalten mit Kindern ist die Integration dieser Kinder in Sportvereine und ihre Teilnahme an schulischen Sportveranstaltungen öfter dadurch erschwert oder gefährdet, dass Eltern keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Anschaffung von notwendiger Sportbekleidung oder zur Entrichtung von Vereinsbeiträgen haben. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Freizeit und Sport am 28. Jan. 2010 erklärte Herr Oberbürgermeister und Sportdezernent Dr. Müller, dies stelle kein Problem dar, da sich Betroffene an ihn wenden könnten.

Ich frage deshalb den Magistrat:

Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Oberbürgermeister bzw. dem Sportdezernat zur Finanzierung von Sportbekleidung und Vereinsbeiträgen von Kindern aus einkommensschwachen Elternhäusern zur Verfügung stehen? Um welche Haushaltstitel handelt es sich dabei?
Sind die anderen Bereiche der Stadtverwaltung (insbesondere Schul- und Sozialverwaltung) darüber informiert, dass der Oberbürgermeister und Sportdezernent über solche Mittel verfügt? Werden von dieser Problematik betroffene Eltern bzw. Kinder und Jugendliche über diese Möglichkeit der Finanzierung aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form erfolgt diese Information? Wird der Magistrat ein entsprechendes Informationsblatt und ein Antragsformular hierzu entwickeln und diese der Schul- und der Sozialverwaltung zur Verfügung stellen?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

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Frage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer

Nach Aussage des Schuldezernats wird die Ruine der Martin-Niemöller-Schule beheizt, um weitere Schäden an noch nicht zerstörten Leitungen und Gebäudeteilen zu minimieren.

Ich frage daher den Magistrat:

In welcher Höhe sind hierfür bereits in den drei Wintern seit der Brandstiftung Kosten angefallen?
Welche weitere Kosten sind in den Jahren 2008 und 2009 für die Sicherung der Ruine angefallen?
Wer trägt diese Kosten?

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

Antwort

Zusatzfrage des Stadtverordneten Hartmut Bohrer zur Frage Nr. 280 (Instandhaltung der Martin-Niemöller-Schule)

Wie hoch schätzt der Magistrat den Mehrbedarf an Finanzmitteln für den Wiederaufbau der Martin-Niemöller-Schule über die genannten 12 Millionen Euro Kosten hinaus aufgrund des weiteren Verfalls der Ruine in den zurückliegenden Monaten?

Die Antwort aus dem Schuldezernat erreichte die Fraktion Linke Liste am 17. März 2010 wie folgt:

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Anfragen nach § 46 Geschäftsordnung >> 2009

Anfragen nach § 46 Geschäftsordnung >> 2008

Anfragen nach § 46 Geschäftsordnung >> im Dezember 2007

Anfragen ab Juni 2001 bis November 2007 im >> Archiv

 

 



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